Gesetzlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag

2.1   Auftrag der Kindertageseinrichtung

Die Kindertagesstätte ist eine sozialpädagogische Einrichtung und hat neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag als Elementarbereich des Bildungssystems. Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung und die Information der Erziehungsberechtigten sind von wesentlicher Bedeutung; die Kindertagesstätte ergänzt und unterstützt dadurch die Erziehung des Kindes in der Familie.

Die Kindertagesstätte hat ihren Erziehungs- und Bildungsauftrag im ständigen Kontakt mit der Familie und anderen Erziehungsberechtigten durchzuführen und insbesondere

  • die Lebenssituation jedes Kindes zu berücksichtigen,
  • dem Kind zur größtmöglichen Selbständigkeit und Eigenaktivität zu verhelfen, seine Lernfreude anzuregen und zu stärken,
  • dem Kind zu ermöglichen, seine emotionalen Kräfte aufzubauen,
  • die schöpferischen Kräfte des Kindes unter Berücksichtigung seiner individuellen Neigungen und Begabungen zu fördern,
  • dem Kind Grundwissen über seinen Körper zu vermitteln und seine körperliche Entwicklung zu fördern,
  • die Entfaltung der geistigen Fähigkeiten und der Interessen des Kindes zu unterstützen und ihm dabei durch ein breites Angebot von Erfahrungsmöglichkeiten elementare Kenntnisse von der Umwelt zu vermitteln.

Die Kindertagesstätte hat dabei unter anderem folgende Aufgabe:
Dem Kind unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben zu lassen und jedem einzelnen die Möglichkeit zu geben, seine eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren, wobei ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander, insbesondere auch der Geschlechter untereinander, erlernt werden soll.
Die Integration behinderter Kinder soll besonders gefördert werden. Behinderte und nicht behinderte Kinder sollen positive Wirkungsmöglichkeiten und Aufgaben innerhalb des Zusammenlebens erkennen und altersgemäße demokratische Verhaltensweisen einüben können. Auch gegenüber anderen Kulturen und Weltanschauungen soll Verständnis entwickelt und Toleranz gefördert werden.

2.2  Bildungsvereinbarung

Vereinbarung zu den Grundsätzen über die Bildungsarbeit in den Tageseinrichtungen für Kinder.
Das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder und die Spitzenverbände und die Vertreter der kath. und ev. Kirchen haben als Träger der Kindertageseinrichtungen eine gemeinsame Bildungsvereinbarung unterzeichnet, in der die wichtigsten Bildungsziele der Kindertageseinrichtungen beschrieben werden.
Diese Bildungsvereinbarung soll den Bildungsauftrag der Kindertagesstätte stärken und die Zusammenarbeit mit den Grundschulen weiter ausbauen.
Die Bildungsarbeit orientiert sich am Wohl des Kindes und fördert die Persönlichkeitsentfaltung in kindgerechter Weise.
In der Bildungsvereinbarung werden wichtige Grundsätze beschrieben, um die Förderung der frühkindlichen Bildung im Elementarbereich, d.h. im Kindergarten, gelingen zu lassen. Der Kindergarten bietet dem Kind ein Umfeld, indem es eine Vielzahl von Lernerfahrungen machen kann.
Die Kinder in den Tageseinrichtungen werden während ihrer gesamten Kindergartenzeit altersentsprechend gefördert und begleitet, d.h. die Erzieherinnen führen in den Einrichtungen mit den Kindern aller Altersstufen Bildungsarbeit durch. Bei dem Begriff Bildung geht es im Kindergarten nicht allein um die Aneignung Wissen und Fertigkeiten, sondern vielmehr darum, die Kinder in ihren verschiedenen Entwicklungsbereichen altersentsprechend zu begleiten, zu fördern und herauszufordern. Die Entwicklung von Selbstbewusstsein, Eigenständigkeit und Identität ist Grundlage jedes Bildungsprozesses.

Insbesondere sind hier folgende Entwicklungsbereiche zu nennen:

  • Sensorische Entwicklung
  • Soziale Entwicklung
  • Sprachliche Entwicklung
  • Mathematische Entwicklung
  • Motorische Entwicklung
  • Emotionale Entwicklung
  • Ästhetische Entwicklung
  • Kognitive Entwicklung

Schwerpunkt der Bildungsvereinbarung ist somit die ganzheitliche Förderung der Kinder,     mit Blick auf das letzte Jahr vor Schuleintritt (Erlangung von Schulfähigkeit).
Teil der Bildungsvereinbarung ist eine Handreichung in der für verschiedene Bildungsbereiche Ziele und Methoden zur Anregung und Förderung beschrieben sind.

Es gibt 10 Bildungsbereiche:

  1. Bewegung
  2. Körper, Gesundheit und Ernährung
  3. Sprache und Kommunikation
  4. Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung
  5. Musisch-ästhetische Bildung
  6. Religion und Ethik
  7. Mathematische Bildung
  8. Naturwissenschaftlich-technische Bildung
  9. Ökologische Bildung
  10. Medien

Im Folgenden gehen wir nun auf die einzelnen Bildungsbereiche kurz ein:

Bewegung:
Ein Grundbedürfnis des Kindes ist es, sich zu bewegen und die räumliche und dingliche Welt mit allen Sinnen begreifen zu lernen.
Bewegung fördert die körperliche, aber auch die kognitive Entwicklung.
Durch vielfältige Bewegungserfahrungen werden die Sprachentwicklung und das mathematische Grundverständnis positiv unterstützt.

Körper, Gesundheit, Ernährung:
Körperliches und seelisches Wohlbefinden ist eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung und Bildung sowie ein Grundrecht von Kindern.
Die Ernährung hat einen entscheidenden Einfluss auf die körperliche und geistige Entwicklung von Kindern. Gerade die ersten Lebensjahre sind prägend für das Ernährungsverhalten von Kindern.

Sprache und Kommunikation:
Die Bedeutung der Sprache als wichtiges zwischenmenschliches Kommunikationsmedium ist unbestritten. Sie ist das zentrale Mittel für Menschen, Beziehung zu ihrer Umwelt aufzunehmen und sich in ihr verständlich zu machen.

Soziale, kulturelle und interkulturelle Bildung:
Soziale Beziehungen sind die elementare Voraussetzung eines jeden Bildungsprozesses. Kinder erkunden eigenständig ihre Umgebung und suchen nach Antworten auf ihre Fragen. Erwachsene begleiten und beobachten diese Erkundung, geben den Kindern Sicherheit und leisten Hilfe und Unterstützung. Hierdurch entwickeln Kinder Selbstvertrauen und eine  Vorstellung der eigenen Identität. Selbstvertrauen ist die Grundvoraussetzung, um offen und tolerant gegenüber andern Menschen und Fremden oder unbekannten Gebräuchen und Lebenswelten zu sein. Selbstvertrauen können Kinder entwickeln, wenn ihre Kultur, ihre Sprache und insbesondere ihnen als Person Wertschätzung entgegen gebracht wird.

Musisch-ästhetische Bildung:
Ästhetische Bildung versteht sich als Ergebnis sinnlicher Erfahrungen, die selber zu neuen Wissen und neuen Erkenntnissen führen können. Die Förderung von Wahrnehmung-, Erkenntnis- und Selbstbildungsprozessen ist daher von wesentlicher Bedeutung.

Religion und Ethik:
Religion und Ethik sind wesentliche Aspekte von Bildung und ermöglichen es, Sinnzusammenhänge zu erfassen, die das „Ganze“ der Welt erschließen und Fragen nach dem Woher, Wohin und Wozu beantworten.
Religiöse Bildung fördert Identitätsbildung und Dialogfähigkeit. Das Kennenlernen anderer Religionen hilft Fremdes zu verstehen und einzuordnen und stärkt die eigene Identität.

Mathematische Bildung:
Die Alltäglichkeit der Mathematik kann den Kindern bewusst werden, indem ihnen viele Möglichkeiten angeboten werden,  Beziehungen zu entdecken, Struktur und Regelmäßigkeiten aufzuspüren, zu beschreiben und für sich zu nutzen. Kinder erleben, dass Mathematik viel mit ihrer Lebenswelt zu tun hat und  alltägliche Probleme mithilfe der Mathematik gelöst werden können. Kinder erleben Mathematik in für sie interessanten und bedeutsamen Zusammenhängen, im gemeinsamen aktiven Forschen, Entdecken und  Experimentieren entwickeln sie eigene Wege ihrer Umwelt zu mathematisieren, mathematische Sachverhalte zu erforschen und Probleme mithilfe der Mathematik zu lösen.

Naturwissenschaftlich-technische Bildung:
Naturwissenschaftliches Lernen lässt sich in vielen Alltagssituationen aufgreifen (beim Waldspaziergang, beim Basteln, beim Plätzchen backen, etc.). Technik ist kein isolierter Bereich, sondern eng mit Gesellschaft, Ökologie verbunden. Für die Kinder bedeutet die Beschäftigung mit technischen Fragestellungen zum einen also Entwicklung zu einem positiven Technikbewusstsein, um sich in unserer technisch geprägten Umwelt gut zurechtzufinden, zum andern aber auch die Möglichkeit eine kritische Haltung aufzubauen.

Ökologie:
Im Mittelpunkt der ökologischen Bildung stehen der achtsame Umgang mit den natürlichen Ressourcen, das Erleben ökologisch intakter Lebensräume und praktische Projekte, die den Kindern den Umweltschutz näher bringen ohne zu moralisieren. Durch die Auseinandersetzung mit Natur und Umwelt erweitern die Kinder ihre Kenntnisse über die Welt, stellen Zusammenhänge her und können Übertragungen ableiten.  Sie haben Gelegenheit die Gesetzmäßigkeit und den Nutzen der Natur zu erfahren.
So erleben sie sowohl deren Schönheit als auch Nutzen für die Menschen und ergründen, ob und wie diese in Einklang gebracht werden können.

Medien:
Kinder brauchen einen akzeptierenden, verstehenden und förderlichen Rahmen, in dem sie sich als eigenständige Persönlichkeiten erfahren und entwickeln können. Sie sollen für ein souveränes Leben mit Medien stark gemacht werden. Ziel früher Medienbildung ist es, die Mensch-Medien-Interaktion verantwortungsvoll einzuschätzen und entwicklungsfördernd einzusetzen. Das Kind soll die Möglichkeit haben sich zu einer medienkompetenten Persönlichkeit zu entwickeln.

Auf der Grundlage der Bildungsvereinbarung, führen die Tageseinrichtungen weiterhin ihre Bildungsarbeit nach ihren eigenen einrichtungsspezifischen Konzepten durch, um die Individualität und Vielfalt der Einrichtungen in NRW zu erhalten.
Jede Einrichtung sollte weiter ihr eigenes Profil / eigenen Charakter haben.

Im weiteren Verlauf der Konzeption wird auf die einzelnen Bildungsbereiche noch weiter eingegangen.

Beobachtung:
Es wird angestrebt, dass über jedes Kind, wenn die Eltern ihr Einverständnis geben, eine Bildungsdokumentation erstellt werden soll. Das heißt, dass die Erzieherinnen den Bildungsprozess der Kinder beobachten und dokumentieren. Dieses Dokument kann dann jederzeit von den Eltern eingesehen werden.

Gestaltung des Übergangs in die Grundschule:
Die Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule soll verstärkt werden. Es soll ein noch intensiverer Austausch über die Entwicklung der Kinder stattfinden (z.B. gegenseitige Besuche, Hospitationen, gemeinsame Fortbildungen und Schulkonferenzen).

Reflexion:
Es soll eine regelmäßige Reflexion angestrebt werden, die  Kontinuität und Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit gewährleistet.

2.3  Mitwirkung der Eltern

Eine enge Zusammenarbeit und der stetige Kontakt zwischen den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten, dem Träger und den pädagogisch tätigen Kräften ist für uns eine wichtige Voraussetzung für eine gute pädagogische Arbeit. Denn nur durch diese kann sich ein Vertrauensverhältnis zwischen der Einrichtung und den Eltern entwickeln. Die Tageseinrichtung ist auf die Mitarbeit und Mitverantwortung der Eltern angewiesen, gestärkt wird diese aber auch gesetzlich im KiBiz. Durch die Unterschrift im Betreuungsvertrag erklären sich die die Erziehungsberechtigten mit den Regelungen einverstanden.

Die Elternversammlung, der Elternbeirat und der Rat der Tageseinrichtung sind Gremien die gesetzlich vorgegeben sind und von der Tageseinrichtung eingerichtet werden. Ihre Ziele sind die Zusammenarbeit der Eltern und dem pädagogischem Personal zu beleben, Vorstellungen der Eltern einfließen zu lassen und die Arbeit der Einrichtung transparenter zu gestalten, um so die Erziehungsaufgabe zum Wohl des Kindes gelingen zu lassen. Träger von katholischen Kindertageseinrichtungen orientieren sich hier in der Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgabe am katholischen Glauben. Die Kinder erhalten hier Hilfe bei der Entfaltung ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten, sowie ihrer Persönlichkeitsentwicklung im christlichen Geist.

Des Weiteren erhalten die Eltern in Fragen der Bildung und Erziehung Informationen und Beratung. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit in Ansprache mit der Einrichtung zu hospitieren. Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten sind insgesamt für die Anliegen der Kindertageseinrichtung im Rahmen der ihnen zugeordneten Aufgaben mitverantwortlich. In der engen Zusammenarbeit mit diesen Gremien (Elternversammlung und dem Elternbeirat) sieht der Träger eine besondere Möglichkeit der Unterstützung und Ergänzung der Erziehung der Kinder.

Der Elternbeirat besteht aus mindestens zwei gewählten Mitgliedern und setzt sich nach Maßgabe des §2 Absatz 4 zusammen. Er tritt mindestens zwei Mal jährlich zusammen. Dieser vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung (siehe § 3).
Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht zu je einem Drittel aus Vertretern und Vertreterinnen des Trägers, des Personals und des Elternbeirats.

Der Rat der Einrichtung hat folgende Aufgaben:

  • Die Grundsätze für die Erziehungs-und Bildungsarbeit zu beraten
  • Die erforderliche räumliche und personelle Ausstattung zu beraten
  • Kriterien für die Aufnahme von Kindern zu vereinbaren
  • Öffnungs- und Schließungszeiten zu beraten
  • Umfassende Informationen an die Erziehungsberechtigten weiterzuleiten.
 2.4  Elternarbeit

Die Aufgabe familienergänzend und unterstützend auf die Kinder einzuwirken, können wir nur durch die intensive Mitarbeit der Eltern gerecht werden. Regelmäßige Gespräche sind wichtig, um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu gewährleisten, Erfahrungen und Einschätzungen auszutauschen und evtl. Missverständnisse vorzubeugen und entgegenzuwirken. Durch unseren neuen konzeptionellen Schwerpunkt – Bewegung und Ernährung ist es besonders wichtig die neuen Erfahrungen und evtl. Unsicherheiten der Eltern miteinander  auszutauschen. Diese können in Form von Tür- und Angelgesprächen, Elternsprechstunden und Hospitationen im Kindergarten stattfinden.

Weitere Informationen über unsere pädagogische Arbeit und andere Angelegenheiten erhalten die Eltern mehrmals im Jahr durch unsere Kindergartenzeitung den „Pfiffikus“.
Desweiteren befindet sich neben jeder Gruppenraumtür eine Infowand, auf der wichtige Termine und Informationen nachgelesen werden können.

Elternabende bzw. -nachmittage zu pädagogischen und konzeptionellen Themen bieten die Möglichkeit, in der Gruppe zu diskutieren, Erfahrungen und neue Erkenntnisse auszutauschen.

Viel Spaß machen „Groß und Klein“ unsere verschiedenen Feste und Feiern während der gesamten Kindergartenzeit, die von den Eltern aktiv mit gestaltet werden. Diese lockern den Kindergartenalltag auf und helfen sich näher kennen  zu lernen und Kontakte zuschließen.

2.5  Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Neben der Zusammenarbeit mit den Eltern ist auch die Kooperation mit anderen Institutionen eine  wichtige Aufgabe.

  • Träger der Einrichtung – Pfarrgemeinde St. Martin
  • Kooperationspartner – SV Bad Lippspringe
  • Gemeindeverband Paderborn
  • Jugendamt
  • Caritasverband PB
  • Erziehungsberatungsstelle
  • Gesundheitsamt
  • andere Kindergärten
  • Grundschulen
  • sonderpädagogische Einrichtungen
  • Logopädiepraxen
  • Ergotherapiepraxen
  • Praxen für Physiotherapie und Psychomotorik
  • Frühförderstelle
  • KSB-Paderborn
  • Krankenkassen – Präventionsprojekte
  • weitere Sportvereine am Ort
 2.6  Arbeit im Team / Personalentwicklung

 Die Arbeit im Team, und sich als ein Team zu verstehen, ist für uns ein wichtiges Kennzeichen guter pädagogischer Arbeit. Wir verstehen uns als Lerngemeinschaft, die in einer Gruppe gemeinsam zum Wohle des Kindes, zum partnerschaftlichen Arbeiten mit den Eltern und zur gegenseitigen Anerkennung zusammen arbeiten.     Wir nehmen uns mit unseren unterschiedlichen Kompetenzen wahr, Lernen durch Reflexion und Feedback, tragen eine gemeinsame Verantwortung für unsere Arbeit und bauen auf gegenseitiges Verständnis. Für uns ist ein angenehmes Arbeitsklima, wo die               Weiterentwicklung jeden einzelnen sowie des gesamten Teams Raum findet, besonders wichtig. Dafür nutzen wir regelmäßige Dienstbesprechungen mit dem gesamten Team und im Kleinteam, Supervisionen, Fachberatung, Fortbildungen und kollegiale Beratungen.

 In den Dienstbesprechungen planen wir unseren pädagogischen Alltag, tauschen uns über die Themen der Gruppen aus, planen externe Veranstaltungen oder Ausflüge, bereiten Feste vor und entwickeln unsere Arbeit jedes Mal ein Stückchen weiter. In der kollegialen Beratung und der internen Fachberatung geht es um Fallbesprechungen, Vorbereitung von Elterngesprächen. In den Supervisionen reflektieren wir unsere Arbeit im Team und unsere gemeinsamen Ziele.

 IQUE
Im Januar 2013 startete unser Kindergartenteam, gemeinsam mit zehn weiteren katholischen Kitas zu den IQUE-Fortbildungen (Integrierte Qualitäts- und Personalentwicklung).

WasIstIQUE

  • IQUE ist ein anerkanntes und praxisorientiertes Qualitätsentwicklungskonzept und seit 2005 als Marke eingetragen und geschützt.
  • IQUE bezeichnet seit 1999 das Konzept einer Integrierten Qualitäts- und Personalentwicklung für die Weiterentwicklung und Sicherung der pädagogischen Qualität und für die Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen.
  • Das Konzept unterstützt Träger dabei, die gesetzlichen Anforderungen und Ziele von landesspezifischen Bildungsvereinbarungen im Hinblick auf die Qualitätsentwicklung
    und -sicherung umzusetzen.
  • Charakteristisch für IQUE ist das effiziente Modulsystem, die Auswahl eines pädagogischen Kernprozesses (wie z.B. Bildungsprozesse in der Kita oder Zusammenarbeit mit Familien) und die Beteiligung von Eltern, pädagogischen Fachkräften, Trägervertretern und Leiterinnen.
  • IQUE bietet Kitaleiterinnen ein Multiplikationskonzept an, die Haltung und das Handeln pädagogischer Fachkräfte zu erfassen und fachlich weiterzuentwickeln.
  • Das Konzept von IQUE wird zurzeit in 6 Bundesländern bei unterschiedlichen Trägern in ca. 600 Kitas umgesetzt.
  • Die Ansprechpartnerinnen für das IQUE Konzept sind Ulrike Ziesche und Silke Gebauer-Jorzick.

Mit folgende Leitsätze werden im Kita-Team erarbeitet und immer wieder reflektiert:

  1. Leitsatz:      Grundhaltung
  2. Leitsatz:      Inklusion
  3. Leitsatz:      Eingewöhnung
  4. Leitsatz:      Übergänge gestalten
  5. Leitsatz:      Soziales Miteinander
  6. Leitsatz:      Sich ausdrücken und mitteilen
  7. Leitsatz:      Spiel anregen und begleiten
  8. Leitsatz:      Ganzheitliche Bildungsprozesse
  9. Leitsatz:      Räume gestalten
  10. Leitsatz:      Beziehungsvolle Pflege
  11. Leitsatz:      Bes. Zeiten gestalten – schlafen, ruhen, Mahlzeiten
  12. Leitsatz:      Beobachten / Dokumentieren

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